NIGHT BREAKER H1 LED

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Osram Night Breaker H1 LED mit Straßenzulassung, 6.000 K und 230% mehr Helligkeit

OSRAMs erste straßenzugelassene H1 LED-Nachrüstlampe

Mit der straßenzugelassenen Osram Night Breaker H1 LED kannst du jetzt die Funktion des Abblend- und Fernlichts deines Fahrzeuges auf modernste LED-Technologie umrüsten. Diese LED-Austauschlampen sind als Ersatz für herkömmliche H1-Lampen und -Sockel geeignet. Sie bieten dir ein modernes und helles weißes Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6.000 Kelvin. Sie beeindrucken mit einer reduzierten Blendung anderer Verkehrsteilnehmer die die zulässigen Maximalwerte um bis zu 40% unterschreitet.

Im Vergleich zu konventionellen Leuchtmitteln, wie zum Beispiel Halogenlampen, verbrauchen diese LED-Retrofit-Lampen bis zu 55% weniger Energie und überzeugen dank der LED-Technologie und des speziell entwickelten vibrationsresistenten Designs, mit einer bis zu 5-mal längeren Lebensdauer.

Ersetze jetzt deine Fahrzeuglampen durch die modernen LED-Nachrüstlampen von OSRAM und erlebe zukunftsweisende Helligkeit mit Straßenzulassung. Zusätzlich bietet OSRAM auf alle NIGHT BREAKER LED-Nachrüstlampen eine dedizierte Garantie.

Bitte beachte die Kompatibilitätsliste (PDF), damit du dir sicher sein kannst, dass die Lampen auch für dein Fahrzeug zugelassen sind!

Rechliche Hinweise

Zugelassenes H1 LED Scheinwerferlicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder in denen eine Zulassung vorliegt und die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Genaue Bedingungen siehe www.osram.de/ledcheck
In Deutschland: Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen.
In Österreich: Gemäß §35 Abs:4 KFG ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.

Highlights

  • H1 LED
  • Straßenzulassung
  • 230% mehr Helligkeit
  • 6.000 K (kaltweiß)
  • Fern- und Abblendlicht